Der Rundfunkrat vertritt bei der Deutschen Welle die Interessen der Allgemeinheit. Das 17-köpfige Gremium beschließt über Fragen grundsätzlicher Bedeutung für die DW.
Seine Mitglieder wählen den Intendanten, beraten ihn in allgemeinen Programmangelegenheiten und wirken auf die Erfüllung des Programmauftrages hin. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze und der allgemeinen Programmrichtlinien. Auf der Grundlage einer Vorlage des Intendanten beschließt er die Aufgabenplanung des Senders.
Weitere Aufgaben sind unter anderem der Erlass oder die Änderung der DW-Satzung, von Programmrichtlinien, Richtlinien über das Sponsern und die Werbung. In Grundsatzfragen finanz- und personalwirtschaftlicher Art ist der Rundfunkrat anzuhören. Das gilt insbesondere im Falle der Feststellung des Wirtschaftsplans und der Entlastung des Intendanten durch den Verwaltungsrat.
Konstituiert hat sich das Gremium zuletzt 2019. Mindestens alle drei Monate tritt das Gremium zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Sitzungen sind gemäß DW-Gesetz nicht öffentlich. Der Rundfunkrat kann aber beschließen, in öffentlichen Sitzungen zu tagen.
Die Mitglieder des Rundfunkrats sind ehrenamtlich tätig und nicht den entsendenden Organisationen verpflichtet.
Ausschüsse des Rundfunkrates
Aus der Mitte seiner Mitglieder bildet der Rundfunkrat Fachausschüsse. Sie bereiten Beschlüsse für den Rundfunkrat vor, treffen aber selbst keine Entscheidung. Sie erstatten dem Plenum des Rundfunkrats Bericht über ihre Tätigkeit.
Für die 15. Amtsperiode 2019 bis 2024 bildet der Rundfunkrat folgende Ausschüsse: