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ESC: Niederländer Joost Klein ausgeschlossen

11. Mai 2024

Die Europäische Rundfunkunion EBU hat Joost Klein wenige Stunden vor Beginn vom ESC-Finale in Malmö ausgeschlossen. Grund seien polizeiliche Ermittlungen gegen den Niederländer nach Vorwürfen eines Crew-Mitglieds.

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Schweden ESC 2024 2. Halbfinale: Joost Klein mit zwei Tänzern auf der Bühne
Der Niederländer Joost Klein (M.) wird von einem Crew-Mitglied beschuldigt, sie bedroht zu haben Bild: Martin Meissner/AP Photo/picture alliance

Der niederländische Vertreter Joost Klein darf nicht am Finale des Eurovision Song Contest (ESC) teilnehmen. Das hat die Europäische Rundfunkunion EBU mitgeteilt. Als Grund benannte der Ausrichter des Wettbewerbs Ermittlungen der schwedischen Polizei gegen Klein. Dabei gehe es um einen "Zwischenfall" zwischen dem Sänger und einem weiblichen Mitglied des Produktionsteams nach Kleins Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend. "Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen", erklärte die EBU.

Spekulationen um verpasste Generalproben

Bereits am Freitag hatte es Spekulationen um Joost Klein gegeben, nachdem er nicht an der ersten Generalprobe am Mittag teilgenommen hatte. Der Sänger, der mit dem Lied "Europapa" als Mitfavorit galt, hatte sich im Laufe der Woche mehrfach ablehnend gegenüber der israelischen Vertreterin Eden Golan verhalten und sich somit den Protesten gegen die israelische Teilnahmeangeschlossen. So hatte er die 20-Jährige bei einer Pressekonferenz am Donnerstagabend dazu gedrängt, die kritische Frage eines Journalisten zu beantworten und sich demonstrativ in die niederländische Flagge gehüllt, während sie sprach.

Schweden Halbfinale des Eurovision Song Contest: Eden Golan mit fün Tänzern auf der Bühne
Eden Golan vertritt die israelische Rundfunkanstalt beim ESCBild: Leonhard Foeger/REUTERS

Spekulationen, dass sein Fernbleiben von den Proben damit zusammenhängen könnte, bot die EBU am frühen Freitagnachmittag nur halbherzig Einhalt. In einem Statement erklärte der ESC-Ausrichter: "Er wird bis auf Weiteres nicht proben. Wir haben zu diesem Zeitpunkt keinen weiteren Kommentar und werden zu gegebener Zeit ein Update geben."

Ausschluss wegen polizeilicher Ermittlungen

Erst später am Freitag wurde bekannt, dass es um einen Vorfall zwischen Klein und einer Mitarbeiterin des ESC-Teams gehen könnte. Am Samstagmorgen dann bestätigte die schwedische Polizei, dass ihr eine Anzeige vorliege und sie Ermittlungen aufgenommen habe.

Am Mittag, weniger als neun Stunden vor dem großen Finale des größten Musikwettbewerbs der Welt, bestätigte die EBU dann, dass Joost Klein wegen polizeilicher Ermittlungen gegen ihn von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen sei. Betont wurde, dass der Ausschluss nichts mit Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Starterin zu tun habe.

jdw/AL/haz (dpa, AP, Reuters)