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Politik

Was steht im neuen Einwanderungsgesetz?

Jennifer Wagner / Ehl / (mit rtr, kna)
24. November 2018

Fachkräftezuwanderungsgesetz: Ein Mammutwort, das aber vor allem Menschen aus dem Ausland kennen sollten, wenn sie in Deutschland arbeiten wollen. Welche neuen Regeln im Entwuf stehen, zeigt der Überblick.

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Flüchtlinge als Fachkräfte
Bild: picture-alliance/dpa/S. Hoppe

Deutschland ist ein Einwanderungsland - und braucht vor allem Arbeiter aus dem Ausland, um den Bedarf im eigenen Land zu decken. Das ist Parteien wie der SPD, FDP oder den Grünen schon länger klar. Die seit zwölf Jahren regierende Union aus CDU und CSU hat sich aber länger gegen ein entsprechendes Gesetz gesträubt. Das ist nun vorbei: Vor Weihnachten, am 19. Dezember, soll das Kabinett über das sogenannte Fachkräftezuwanderungsgesetz abstimmen.

Der rechtliche Rahmen

Wer nach Deutschland kommen darf, um hier zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen, soll das Fachkräftezuwanderungsgesetz genau regeln. Generell liegt der Fokus auf den Menschen, die bereits ein Hochschulstudium oder eine qualifizierte Berufsausbildung haben. Wenn dies erfüllt ist, und die betreffende Person einen Arbeitsplatz in Deutschland vorweisen kann, darf sie in Deutschland arbeiten - egal in welchem Beruf. Das bedeutet: Nicht nur Menschen, die in Jobs arbeiten können, in denen in Deutschland viele Fachkräfte gesucht werden, dürfen kommen. Das sind derzeit 61 Berufe und Untergruppen, 14 mehr als Ende 2017. Auch auf die Prüfung, ob ein nicht-einheimischer Jobbewerber Vorrang hätte, wird im Grundsatz verzichtet. Es soll aber möglich sein, diese Prüfung zum Schutz einheimischer Arbeitnehmer rasch wiedereinzuführen.

"Blaue Karte" für ausländische Fachkräfte (Foto: picture-alliance)
Mit der "Blauen Karte" können studierte ausländische Fachkräfte seit 2012 einfacher in Deutschland arbeitenBild: picture-alliance/dpa/D. Karmann

Eine weitere neue Regel sieht vor, dass Fachkräfte, die eine qualifizierte Berufsausbildung haben, sich auch erst in Deutschland einen Job suchen können - und ihn nicht schon vor ihrer Einreise vorweisen müssen. Dafür haben sie sechs Monate Zeit. Das bedeutet: Auch diejenigen, die noch keinen Arbeitsplatz vorweisen können, aber eine entsprechende Ausbildung aus dem Ausland, dürfen sich in Deutschland einen Job suchen. Voraussetzung ist aber: die Qualifikation und entsprechenden Sprachkenntnisse in Deutsch. Außerdem müssen die Bewerber nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und nicht auf staatliche Unterstützung in Deutschland angewiesen sind.

Qualität der Arbeit sichern

Voraussetzung dafür, dass ausländische Fachkräfte in Deutschland arbeiten können, ist vor allem, dass ihre Qualifikationen anerkannt werden. Dabei hat es in der Vergangenheit oft Probleme gegeben. Das soll nun aber anders werden, weshalb das System für die Anerkennung der Abschlüsse weiterentwickelt werden soll. Zudem sollen Interessenten aus dem Ausland besser beraten werden.

Aber laut sueddeutsche.de enthält der Entwurf des Gesetzes einen Knackpunkt und damit eine entscheidende Lockerung. Es solle "eine begrenzte Möglichkeit" geschaffen werden, sich "unter bestimmten Voraussetzungen" seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise anerkennen zu lassen. Das heißt: Qualifizierte Ausländer können einreisen, zum Beispiel schon einem Nebenjob nachgehen, und sich parallel dazu ihre Ausbildung anerkennen lassen.

Spurwechsel?

Unter dem Stichwort Spurwechsel war in der Koalition lange darüber gestritten worden, abgelehnten Asylbewerbern einen Spurwechsel vom Asyl- in das Einwanderungsverfahren zu eröffnen - wenn sie als gut integriert gelten sowie einer Arbeit nachgehen und gute Sprachkenntnisse haben. Der Begriff tauchte aber schon im Eckpunkte-Papier von Anfang Oktober nicht mehr auf.

Stattdessen sieht der Gesetzentwurf nun eine neue zweijährige "Beschäftigungsduldung" vor. Das heißt: Wenn betreffende Menschen einen Job haben, dürfen sie zwei Jahre nicht abgeschoben werden. Diese Duldung gilt laut Entwurf für abgelehnte Asylbewerber, die seit mindestens 18 Monaten sozialabgabenpflichtig arbeiten, mindestens 35 Stunden pro Woche beschäftigt sind und seit mindestens zwölf Monaten geduldet.

In der Bundespressekonferenz: Seehofer, Altmaier, Heil (Foto: picture-alliance)
Stellten im Oktober die Eckpunkte des Zuwanderungsgesetzes vor: Arbeitsminister Hubertus Heil, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Innenminister Horst SeehoferBild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Damit will die Bundesregierung laut Gesetzesbegründung ausschließen, "dass die Beschäftigungsduldung direkt anschließend an einen ablehnenden Asylbescheid erteilt wird". Die Ausländerbehörden sollen dadurch Zeit haben, "aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen".

Ausbildungsduldung

Die Regelung, dass abgelehnte Asylbewerber in ihrer dreijährigen Ausbildung nicht abgeschoben werden sollen und nach Abschluss der Lehre noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen, wird ausgedehnt auf sogenannte Helferberufe - Jobs, in denen keinen der Arbeitnehmer keine Ausbildung hat. Voraussetzung: Sie absolvieren anschließend eine qualifizierte Ausbildung in einem Beruf, in dem es bisher nicht genügend Arbeitskräfte gibt. Diese sogenannte Drei-plus-Zwei-Regelung soll zudem in allen Bundesländern einheitlich angewendet werden, was bisher nicht der Fall war.

Deutsch lernen

Damit die Sprache schon im Ausland besser gelernt werden kann, sollen zum Beispiel die Kurse des Goethe-Instituts weiter entwickelt werden - so stand es zumindest noch im Eckpunktepapier zum Gesetz Anfang Oktober. Aber auch die Wirtschaft, vertreten etwa durch die Deutsche Auslandshandelskammer oder Einzelunternehmen, muss mehr tun: So sollen Auslandsvertretungen ausgebaut werden, um Deutsch als Fremdsprache zu fördern. Ähnliche Kooperationsmodelle soll es auch mit Schulen im Ausland geben. Ein weiterer Vorschlag: Ausbildungsprogramme im Ausland aufbauen, die auch eine Sprachausbildung beinhalten.