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Politik

Die USA, Afghanistan und der IStGH

Ben Knight | Maximiliane Koschyk
16. November 2016

Der Internationale Strafgerichtshof untersucht Kriegsverbrechen der US-Streitkräfte in Afghanistan. Ob CIA-Agenten jemals für Folter angeklagt werden, bleibt fraglich - aber es gibt auch andere Möglichkeiten.

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Den Haag Internationaler Strafgerichtshof IStGH / ICC
Bild: picture-alliance/dpa/M. Beekman

Entführung, Folter und Vergewaltigung: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag untersucht, ob die US-Armee Gefangene in Afghanistan misshandelt hat. "Mitglieder der US-Streitkräfte und des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA haben sich Methoden bedient, die Kriegsverbrechen wie Folter, grausamer Behandlung, Entwürdigung und Vergewaltigung gleichkommen", stellt die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, in ihrem Bericht für vorläufige Untersuchungen 2015 fest.

Die USA sind nicht aktiver Vertragspartner des 2002 gegründeten Strafgerichtshofs, der Verstöße gegen das Völkerstrafrecht, so auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verhandelt. Mit Georgien wurde 2016 erstmals ein nicht-afrikanischer Staat Gegenstand einer offiziellen Ermittlung des IStGH. Als dementsprechend brisant wird nun die vorläufige Untersuchung gegen das US-Militär wahrgenommen.

Fatou Bensouda (Quelle: picture-alliance/AP Photo/J. Lampen)
Oberste Strafverfolgerin in Den Haag: Fatou BensoudaBild: picture-alliance/AP Photo/J. Lampen

Darin fanden die Strafverfolger Beweise dafür, dass 61 Gefangene in Afghanistan im Zeitraum zwischen Mai 2003 und Dezember 2014 "Folter, grausamer Behandlung und Entwürdigung" unterworfen waren. Zeitgleich wird auch gegen die CIA ermittelt, ähnliche Verbrechen an 27 Gefangenen in Afghanistan und in geheimen Gefängnissen in Polen, Rumänien und Litauen begangen zu haben.

Systematische Grausamkeit

Der Bericht des IStGH betonte, die Verbrechen seien Teil einer offiziellen Befehlskette gewesen, "mit der Zustimmung von höchsten Ebenen der US-Regierung". Laut dem Bericht seien "die mutmaßlichen Verbrechen keine Misshandlung von wenigen einzelnen Inhaftierten", sondern "sie scheinen Teil einer abgesegneten Verhörmethode zu sein, als Versuch, den Gefangenen 'gerichtsfähige Informationen' zu entnehmen."

US-Gefängnis Guatanamo (Quelle: Getty Images/AFP/M. Antonov)
Symbol systematischer Folter: Das Gefängnis des US-Marinestützpunkts in der Guantanamo-Bucht in KubaBild: Getty Images/AFP/M. Antonov

Diese Systematik der Verbrechen erhöhe die "Schwere" der Strafe, fügt der Bericht hinzu, und habe bedenkliches Leid geschaffen: "Einige Opfer weisen Berichten zufolge psychologische und Verhaltensstörungen auf, unter anderem Halluzinationen, Paranoia, Schlaflosigkeit und Selbstverstümmelung."

Offizielle Ermittlungen in Aussicht

Andreas Schüller, Programmdirektor für Internationale Verbrechen am Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR), begrüßt den Bericht. Das ECCHR selbst klagte im Namen des Deutsch-Libanesen Khalid el Masri. Als Opfer der CIA sei Masri nach eigener Aussage über mehrere Monate hinweg in Afghanistan gefoltert worden. Doch Schüller warnt: Der Bericht sei nur Bestandteil einer allgemeinen, nicht offiziellen Ermittlung.

Die USA, wie auch Russland und China, sind zwar kein Mitgliedsstaat des IStGH, aber das wäre für eine Klage des Gerichtshofes kein Hindernis. Afghanistan hat das Römische Statut von 1998 unterzeichnet, auf dem der Strafgerichtshof beruht. Demnach unterliegen alle Verbrechen auf afghanischem Boden, egal ob vom Militär begangen oder nicht, der Gerichtsbarkeit des IStGH.

 El Masri vor Menschenrechtsgerichtshof (Quelle: dapd)
CIA-Entführungsopfer El Masri klagte vor dem Europäischen GerichtshofBild: dapd

Des Weiteren, so ließ der IStGH in einer Stellungnahme am Dienstag verlauten, ist das Amt des Strafverfolgers verpflichtet, alle mutmaßlichen Verbrechen zu untersuchen, auf die es aufmerksam gemacht wird. Unabhängig von legalen Problemen. Im Fall von Afghanistan teilten Strafverfolger am Dienstag mit, dass sie "sehr bald" entscheiden würden, ob die Erlaubnis für eine vollständige Ermittlung zu suchen sei.

USA: Gerichtshof ist "weder berechtigt noch geeignet"

Die Pressesprecherin des US-Außenministeriums, Elizabeth Trudeau, konterte, dass der IStGH "weder berechtigt noch geeignet" sei, das Verhalten von US-Personal in Afghanistan zu untersuchen. Die USA hätten ein eigenes "System der Rechenschaftspflicht". "Wir haben intensiv unsere eigenen Aktivitäten untersucht", sagte Trudeau. "In vielen Fällen wurden Menschen zur Verantwortung gezogen."

Dennoch bleibt fraglich, ob die CIA-Beamten jemals angeklagt werden. "Es ist nicht sehr realistisch, denn die USA haben das Statut nicht ratifiziert", sagt Wolfgang Heinz, Politikberater am Deutschen Institut für Menschenrechte. "Die Regierung in Washington hat wiederholt betont, dass die USA keine Staatsbürger an den IStGH ausliefern."

Die Umwege der internationalen Strafverfolgung

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für den Gerichtshof, mutmaßliche Täter zur Rechenschaft zu ziehen: Es kann militärische und zivile Gerichte in den USA und andernorts einbeziehen. In Spanien, Deutschland, Polen, Rumänien und Litauen gab es bereits Ermittlungen und Verfahren, die mutmaßliche Verbrechen der CIA verhandelten. Dem US-Geheimdienst wurde vorgeworfen, die Verbrechen entweder auf dem Staatsgebiet jener Länder oder in Absprache mit den jeweiligen Sicherheitsdiensten begangen zu haben.

 "Es gibt auch noch offene Verfahren der französischen Justiz gegen US-Beamte zu Guantanamo", sagte Schüller. "Der ehemalige Guantanamo-Kommandant Geoffrey Miller wurde Anfang des Jahres als angeklagter Zeuge vorgeladen." Miller, mittlerweile ein US-General im Ruhestand, ignorierte aber die Vorladung.

Auslieferung aus Drittstaaten möglich

Doch auch hier gibt es andere Mittel und Wege: Identifiziert der IStGH verdächtige US-Amerikaner außerhalb ihres Heimatlandes, dann könnte er deren Auslieferung fordern. "Das ist schon vorgekommen", sagt Heinz. "Die US-Botschaft würde natürlich Druck ausüben wollen, aber [als Verdächtiger] wärst du dann nicht sicher."

Es gibt auch andere juristische Möglichkeiten: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann europäische Regierungen anklagen, sollten sie in die Menschenrechtsverletzungen der CIA eingeweiht gewesen sein. Das war 2014 bereits einmal der Fall: Der polnischen Regierung wurde vorgeworfen, an einem geheimen Programm der CIA beteiligt gewesen zu sein. Polen musste zwei Opfern Schadensersatz zahlen.