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Gesellschaft

Österreich erlaubt Homo-Ehe

5. Dezember 2017

In Österreich dürfen künftig auch homosexuelle Paare heiraten. Das entschied das Verfassungsgericht in Wien nach der Klage eines lesbischen Paares. In Deutschland gilt die Ehe für alle seit Anfang Oktober diesen Jahres.

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Symbolbild Homoehe (picture alliance/dpa/apa/picturedesk/H. Neubauer)
Bild: picture alliance/apa/H. Neubauer

Das Verfassungsgericht in Wien erklärte, ein bisher geltendes Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe werde zum 31. Dezember 2018 abgeschafft. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Diskriminierungsverbot. Geklagt hatten zwei lesbische Frauen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und denen die Stadt Wien eine Heirat verwehrt hatte. Die Änderung solle spätestens am 1. Januar 2019 in Kraft treten, aber auch schon früher, falls die Gesetze schon entsprechend geändert würden, heißt es in dem Urteil weiter.

Diskriminierung: Eingetragene Partnerschaft

Seit 2010 gab es bereits die Möglichkeit für homosexuelle Paare, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Beide Partner müssen in einer solchen Partnerschaft jedoch über 18 Jahre alt sein - statt 16 bei einer Heirat in Österreich. Außerdem sind die Unterhaltungszahlungen, die im Falle einer Scheidung ausgezahlt werden, niedriger als bei heterosexuellen verheirateten Paaren. Weitere Kritikpunkte der Richter: Menschen, die in eingetragenen Partnerschaften leben, müssen sich automatisch als homosexuell outen, wenn sie gezwungen sind, ihren Familienstand beispielsweise gegenüber Behörden oder Arbeitgebern anzugeben. Eine eingetragene Partnerschaft ist nämlich bisher auf homosexuelle Paare beschränkt.

Auch gegen Widerstand gültig

In Österreich finden momentan Koalitionsverhandlungen zwischen der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) unter ihrem Chef Sebastian Kurz und den rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) unter Heinz-Christian Strache statt. Beide Parteien sind ausgesprochene Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe. Das Urteil des Verfassungsgerichts wird jedoch zu einer Gesetzesänderung führen, ohne dem Gesetzgeber ein Mitspracherecht einzuräumen.

In Europa ist die Homoehe bereits in mehr als einem Dutzend Ländern erlaubt. Die Niederlande waren 2001 weltweit Vorreiter mit der Einführung der Homoehe. In Deutschland trat die Ehe für alle am 1. Oktober in Kraft.

lh/qu (AFP, dpa)