Abgereichertes Uran - das vergessene Erbe des Kosovo-Krieges
7. November 2025
"Ich erinnere mich lebhaft an den letzten Tag", sagt Emerico Maria Laccetti, ehemaliger Oberst des militärischen Bereiches des italienischen Roten Kreuzes. Während des Kosovo-Kriegs 1999 war er in Albanien stationiert, nur wenige hundert Meter von der Grenze zu Kosovo entfernt. Dort war er Kommandant eines Feldlazaretts für Flüchtlinge aus der damals zu Serbien gehörenden Provinz.
"Wir standen auf Containern und beobachteten die Bombardierungen - es war wie ein perverses Silvesterfeuerwerk. Selbst in einiger Entfernung spürte man den Luftdruck, die Schockwellen gingen durch den Körper. Aber nein, wir wurden nicht über die spezifischen Gefahren der eingesetzten Waffen informiert."
Ab März 1999 griff die NATO mit ihrer Operation Allied Force in den seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen dem serbischen Staat und der albanischen Bevölkerungsmehrheit in Kosovo ein. In 78 Tagen flog das Bündnis Einsätze mit bis zu 1000 Flugzeugen gegen Sicherheitskräfte Serbiens. Nach offiziellen Angaben wurden über 28.000 Sprengkörper abgeworfen, dabei kam auch die umstrittene Uranmunition zum Einsatz, die im Verdacht steht, Krebs zu verursachen.
Diese Munition enthält einen Kern aus abgereichertem Uran (Depleted Uranium, DU), das wegen seiner hohen Dichte - dreimal dichter als Blei - eine große Durchschlagskraft hat und deshalb vor allem gegen Panzer und gepanzerte Ziele eingesetzt wird. Allerdings kann beim Einschlag feiner Uranstaub entstehen, der weiterhin strahlt und so zu gesundheitlichen Schäden führen kann, z.B. wenn er eingeatmet wird.
NATO weist Vorwürfe zurück
Auf die Nachfrage zu den Gesundheitsrisiken von DU-Munition gibt die NATO nur eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin heißt es: "Wir nehmen Gesundheits- und Umweltfragen sehr ernst." Man habe 2001 ein Komitee für DU eingerichtet, das "auf Grundlage unabhängiger Erkenntnisse" zu dem Schluss gekommen sei, dass der Einsatz DU-haltiger Munition in Kosovo "kein anhaltendes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung verursacht habe."
Dabei beruft sich die NATO auf UN-Berichte zum Beispiel aus dem Jahr 2014. "Das sind wissenschaftliche Belege, sie waren konsistent, und wir stehen zu ihnen", heißt es in der Stellungnahme des Militärbündnisses. Das steht jedoch im Gegensatz zu den Urteilen italienischer Gerichte auf die Klagen von ungefähr 500 Veteranen des Kosovo-Kriegs, die an Krebs erkrankt waren, nachdem sie mit abgereicherter Uranmunition in Kontakt gekommen waren.
Laccetti sagt, er sei sich bewusst gewesen, dass er sich mit seinem Feldlazarett in Morina in Albanien unmittelbar an der Grenze zu Kosovo während der NATO-Bombardierungen in einer "heißen Zone" befand, sehr nahe an einem aktiven Konflikt, was immer Risiken berge. "Was man uns jedoch nie gesagt hat, war, dass bestimmte Munitionsarten auch dann langfristige Gefahren bergen können, wenn man nicht direkt getroffen wird - etwa durch Blindgänger in der Nähe oder durch für die Munitionsproduktion verwendete Stoffe."
Lange Krankheit
Als Laccetti im Juli 1999 wieder zu Hause war, bekam er Atembeschwerden und ließ sich deshalb in einem Krankenhaus untersuchen. "Das medizinische Personal war auf einmal sehr aufgeregt", erinnert er sich. Schließlich zeigte ihm ein Arzt das Bild: "Da war etwas in meiner Lunge 24 x 12 x 14 Zentimeter groß." Bei dem damals 36-Jährigen wurde ein sehr aggressiver bösartiger Tumor diagnostiziert.
Laccetti konnte zunächst erfolgreich behandelt werden, erkrankte aber 2008 erneut an Krebs. Das Ergebnis der Gewebeuntersuchung war erschreckend: "Sie fanden eine außergewöhnliche Menge perfekt runder keramischer Partikel - als hätte ich in einem Hochofen gestanden." Die Schlussfolgerung war eindeutig: "Diese Partikel hatten sich über Jahre in meinem Körper festgesetzt und konnten durch Wanderung oder Entzündung neue Schäden auslösen."
Erfolgreiche Klagen
Laccetti erfuhr von anderen Soldaten gleichen Alters, die an denselben Einsatzorten gewesen waren und ähnliche Diagnosen erhalten hatten. Er nahm Kontakt mit dem Anwalt Angelo Tartaglia auf, der die Betroffenen vertrat. Ca. 500 Militärangehörige klagten erfolgreich gegen den italienischen Staat. Unter ihnen Laccetti, dem ein Gericht in Rom im Jahr 2009 bescheinigte, dass er Opfer wurde, weil er seine Dienstpflichten erfüllt hatte. Das Gericht sprach ihm eine Entschädigung zu.
Nach dem Kosovo-Krieg hatte eine Kommission des italienischen Verteidigungsministeriums einen möglichen Zusammenhang zwischen der DU-Exposition und Krebserkrankungen untersucht. Diese stellte ein statistisch signifikant erhöhtes Auftreten von Non-Hodgkin-Lymphomen bei betroffenen Soldaten fest. Andere Studien, etwa ein WHO-Bericht aus demselben Jahr, fanden jedoch keinen eindeutigen Beweis für einen direkten Zusammenhang zwischen DU und einzelnen Krankheitsfällen.
Schwieriger Nachweis
Für Wim Zwijnenburg, Mitglied der International Coalition to Ban Uranium Weapons(ICBUW) ist der Fall eindeutig. "Der Richter erkannte an, dass der italienische Staat eine Fürsorgepflicht hatte, daher wurde eine Entschädigung gewährt", erklärt der Experte. Er untersucht den Einsatz und die Folgen von DU seit über 16 Jahren.
"Mein Fazit: Es ist extrem schwierig, eine definitive Aussage zu treffen", gibt er zu, weil abgereichertes Uran nur wirke, wenn es in den Körper gelange - meist in Form feiner Staubpartikel, die eingeatmet werden. "Aber die genaue Menge, die Menschen tatsächlich aufnehmen, wurde nie richtig gemessen. Es gibt nur sehr wenige verlässliche Langzeitstudien." Die Gründe für Krebserkrankungen sind oft schwer eindeutig zuzuordnen. Ungesunde Lebensgewohnheiten, Umwelteinflüsse, genetische Veranlagung und vieles mehr beeinflussen die Fallzahlen.
"Auch der Nachweis ist schwierig", sagt Zwijnenburg. "Haben die Betroffenen jemals eine DU-Granate berührt oder sich in der Nähe eines kontaminierten Panzers aufgehalten? Uran kann ein Jahr brauchen, um durch die Haut zu dringen. Ärzte können keine Behauptungen aufstellen, wenn es nicht eindeutig ist. Die Menschen suchen nach einer klaren Ursache - doch die Realität ist weitaus komplexer."
Verpflichtende Dekontamination
2002 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) eine Resolution, die Länder verpflichtet, nach dem Einsatz von Uranmunition betroffene Staaten zu informieren und bei der Säuberung kontaminierter Gebiete zu helfen. Wie weit die NATO dieser Verantwortung in Kosovo nachkam, ist unklar - die NATO-Schutztruppe KFOR, die seit dem Ende der Kämpfe dort stationiert ist, um den Frieden zu sichern, gibt keine Auskunft. Ortsbesuche zeigen: In vielen Regionen Kosovos weiß die Bevölkerung kaum etwas über mögliche Risiken, und Dekontaminationsmaßnahmen fanden - abgesehen von einem Standort im Westen des Landes im Dorf Lugbunari bei Gjakova - nicht statt.
"Man könnte der NATO vorwerfen, diese Waffen eingesetzt zu haben", sagt Experte Wim Zwijnenburg, "aber noch mehr, dass sie nach dem Krieg keine Aufräumarbeiten durchführte. Für Soldaten gibt es klare Schutzprotokolle - für Zivilisten? Nichts. Es ist inakzeptabel, toxische Munition einzusetzen und sich dann einfach abzuwenden."
Offiziell wird das Material, aus dem die DU Munition besteht, als niedrig- bis mittelradioaktiver Abfall eingestuft. Aber "in feuchten Klimazonen wie auf dem Balkan können Granaten korrodieren und zerfallen - und hinterlassen dabei gefährliche Rückstände", sagt Zwijnenburg. Die Zeit hilft auch nicht, da die Halbwertzeit von Uran nahezu unendlich ist. Für Zwiijnenburg zeigt sich hier die Doppelmoral der Staaten.
"Würde man jedoch in einem niederländischen Park eine solche Granate finden, dann würde das Gebiet abgesperrt. Spezialkräfte in Schutzanzügen würden die Granate in einen Bleibehälter legen und sicher lagern." Wenn es also um die eigene Bevölkerung gehe, würden Risiken äußerst ernst genommen - anderswo hingegen nicht.
Laccetti ist enttäuscht, dass sein Fall und die vieler anderer Veteranen keine grundlegenden Veränderungen bewirkt haben. "Abgereicherte Uranmunition ist immer noch legal. Wir haben auf jede erdenkliche Weise versucht, sie zu verbieten - wie Streumunition oder Antipersonenminen. Wir sind gescheitert."
Mitarbeit: Gabriele Cruciata (Rom) und Marjolein Koster (Utrecht)
Die Recherche für diesen Artikel wurde vom Journalismfund Europe unterstützt.