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Politik

Charité übergibt Gebeine von Ureinwohnern

29. April 2019

Die Berliner Charité hat sterbliche Überreste von 109 Maori und Moriori an Vertreter der Ureinwohner Neuseelands zurückgegeben. Rückgaben wie diese sind Folge eines Umdenkens in Museen und anderen Institutionen.

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Übergabe in der Hörsaalruine der Charité
Übergabe in der Hörsaalruine der CharitéBild: picture-alliance/dpa/J. Carstensen

Mit einer Zeremonie hat die Berliner Universitätsklinik Charité die Gebeine von neuseeländischen Ureinwohnern an das Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa übergeben. Es handelt sich um die Überreste von 109 Angehörigen der Volksgruppen der Maori und der Moriori. Für die Charité bezeichnete Dekan Axel Radlach Pries die Aneignung durch das Institut als "unethisch und nicht akzeptabel".

"Es war von Anfang an falsch, auch nur anzunehmen, dass es Hierarchien zwischen den Völkern gibt", sagte Pries. Es gebe Unterschiede, Menschen und Völker seien sehr verschieden, aber Diversität habe keine Hierarchie. 

Die aus Gräbern stammenden Schädel und Skelettteile von Menschen jeden Alters und Geschlechts gelangten nach Angaben der Charité im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert nach Berlin. Von offizieller Seite gab es 2010 einen Antrag auf Restitution.

Der "Älteste" Taharakau Stewart während der feierlichen Übergabe
Der "Älteste" Taharakau Stewart während der feierlichen ÜbergabeBild: picture-alliance/dpa/J. Carstensen

Aus Sicht von Thomas Schnalke, Direktor des Medizinhistorischen Museums, bekennt sich die Charité mit der Rückgabe zu ethisch verantworteten Grundsätzen der Wissenschaft. Für die betroffenen Völker betonten der Co-Direktor des Te-Papa-Museums, Arapata Hakiwai, und Maui Solomon, Vertreter der Moriori-Gemeinschaft, die dauerhafte Verbindung zu den Vorfahren über Ort und Zeit hinweg. Deswegen sei es Pflicht, sie zurück in ihre Heimat zu holen. 

Leitfaden für die Museen

In Deutschland wird seit einiger Zeit verstärkt über koloniales Unrecht und seine Auswirkungen diskutiert. Unter anderem sind bundesweit alle Museen, Sammlungen und Universitäten angehalten, ihre Bestände auf Gebeine und Objekte aus Kolonialzeiten zu prüfen und den weiteren Umgang damit zu klären. Der Deutsche Museumsbund hatte dazu im Mai 2018 einen "Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten" veröffentlicht. Gemeint sind damit Gebeine und Objekte, die tatsächlich aus Kolonialzeiten stammen, oder in denen sich koloniales Denken widerspiegelt. Den Angaben zufolge verfügen fast alle Museumssparten in Deutschland über entsprechende Sammlungsgüter.

Mitte März einigten sich Bund und Länder auf "Erste Eckpunkte" zum Umgang mit diesen Gütern. Vorrang bei der Aufarbeitung des Sammlungsgutes soll den menschlichen Überresten zukommen, heißt es in dem Papier. 

Dies ist nun in vollem Gange: Erst vor rund zwei Wochen wurden menschliche Überreste von 42 indigenen Australiern aus Museen und Sammlungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt an die Botschaft Australiens zurückgegeben. Die Gebeine befanden sich seit dem frühen 20. Jahrhundert im Besitz der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden sowie der Meckelschen Sammlung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zuvor waren bereits in München und Stuttgart die Gebeine australischer Ureinwohner übergeben worden.

stu/jj (dpa, afp)