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Politik

Droht Deutschland wieder der Lockdown?

24. November 2021

An diesem Mittwoch tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Aber ob es ausreicht, um die vierte Infektionswelle zu brechen, ist unklar. Daher stehen wieder neue, alte Maßnahmen zur Debatte.

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Deutschland | Polizisten in der Dresdner Altstadt
Bild: Robert Michael/dpa/picture alliance

Lockdown für Ungeimpfte, Teil-Lockdown für alle, Lockdown im Fußball. Die Vorschläge im Kampf gegen die steigenden Coronazahlen sind zahlreich und nicht neu. Was eigentlich nicht mehr denkbar sein sollte, muss nun doch wohl wieder gedacht werden.

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird im Interview bei der Rheinischen Post nach möglichen Teil-Lockdowns gefragt. "Ausschließen sollte man in dieser Lage gar nichts, so bitter das ist", so seine Antwort.

Früher handeln - die neue Devise?

Aber ob es hilft? Spahn hält ein Vorziehen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Dezember auf einen früheren Zeitpunkt angesichts der Corona-Lage in Deutschlands Südosten für möglich. "Ich denke sogar, wir werden früher handeln müssen. Wir sehen ja, dass in Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen die Lage sehr ernst ist", sagte Spahn der Rheinischen Post.

Jens Spahn
Muss die Situation immer wieder neu erklären - der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens SpahnBild: Wolfgang Kumm/dpa/picture alliance

Und die Infektionszahlen in Deutschland steigen weiter. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet 66.884 Positiv-Tests binnen 24 Stunden. Das sind 14.058 Fälle mehr als am Mittwoch vor einer Woche, als 52.826 Neuinfektionen gemeldet wurden.

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt abermals auf einen Rekordwert von 404,5 von 399,8 am Vortag. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus angesteckt haben.

Ungeimpfte im Fokus

CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz hat angesichts der steil steigenden Corona-Infektionszahlen einen Lockdown für Ungeimpfte vorgeschlagen. "Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann dann nur noch zur Apotheke, in den Supermarkt und zum Arzt", sagte Merz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Und er möchte den Druck auf Ungeimpfte noch weiter erhöhen. Sie könnten dann auch nicht mehr arbeiten: "Mit konsequenter 2G-Regelung wäre der Zugang zum Betrieb und zur Arbeitsstelle auch nur noch für Geimpfte und Genese möglich - mit allen Konsequenzen", sagte Merz. Es müsse gelten: "Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal und kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen."

3G am Arbeitsplatz, Homeoffice ... 

Vorerst greift nach dem neuen Infektionsschutzgesetz von diesem Mittwoch an bundesweit die 3G-Regel für Beschäftigte. Dies bedeutet, alle Mitarbeiter müssen beim Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Ungeimpfte müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Schnelltest oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Die von Bund und Ländern beschlossene Vorgabe gilt zunächst bis einschließlich zum 19. März 2022. Sie betrifft auch alle Fahrgäste von Bussen und Bahnen. 

Mit der 3G-Regel im Job kommt auch wieder eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden.

Ungeachtet dessen haben mehrere Bundesländer angesichts der rasant steigenden Corona-Infektionszahlen ihre Vorgaben nochmals verschärft:

Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen gibt es von diesem Mittwoch an weitere Einschränkungen für Ungeimpfte. So gilt im Freizeitbereich vielerorts 2G (also geimpft und genesen), wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mitteilte. Als Beispiele nannte er Kinos, Kneipen, Restaurants und Konzerte, aber auch Weihnachtsmärkte, Fußballstadien und andere Großveranstaltungen.

In Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern gilt 2G plus. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen. 

2G-Kontrolle am Eingang eines Weihnachtsmarktes in Berlin
2G gilt auch für den Besuch des Weihnachtsmarktes am Gendarmenmarkt in Berlin Bild: Britta Pedersen/dpa/picture alliance

Auch in Baden-Württemberg brauchen Geimpfte und Genesene bei Veranstaltungen sowie in Bars und Clubs den zusätzlichen negativen Testnachweis. Zudem dürfen Ungeimpfte in Hotspots künftig nachts nur noch mit triftigem Grund vor die Tür und haben zudem keinen Zutritt mehr zu den meisten Geschäften - die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln ist davon ausgenommen.

Bayern führt mit Ausnahme des Handels überall die 2G-Regel ein, in vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt 2G plus. Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit wenigen anderen Personen treffen. Clubs und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur bis 22.00 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. In Kultur und Sport gilt eine Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern. In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 müssen Gastronomie,
Hotels, Sport- und Kulturstätten dicht machen.

Weitgehende 2G-Regeln gelten nun auch in Rheinland-PfalzNiedersachsen und Sachsen-Anhalt. Brandenburg weitet diese auf den Einzelhandel aus, ausgenommen sind Supermärkte und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs. Weihnachtsmärkte werden geschlossen. Auf Ungeimpfte kommen strenge Kontaktbeschränkungen zu. Die Präsenzpflicht an Schulen wird aufgehoben, wie  Bildungsministerin Britta Ernst im RBB ankündigte. Außerdem wird der Beginn der Weihnachtsferien um drei Tage vorgezogen.

fab/AR/se/as (afp, rtr, sid)