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Wie eine queere Familie aus Russland um ihren Sohn kämpft

25. Januar 2026

Während zwei russische Flüchtlinge in Deutschland Asyl erhalten, bleibt ihr behinderter Adoptivsohn ohne Schutz. Die DW rekonstruiert diesen ungewöhnlichen Fall - und erzählt die Geschichte von Artur, Rudolf und Viktor.

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Das schwule Flüchtlingspaar aus Russland, Artur Maksimov und Rudolf Alekseev, sowie ihr Sohn Viktor Sudakov
Das schwule Flüchtlingspaar aus Russland, Artur Maksimov und Rudolf Alekseev, sowie (davor im Rollstuhl) ihr Sohn Viktor SudakovBild: privat

Viktor Sudakov ist 26 Jahre alt, aber sein Adoptivvater Artur Maksimov sagt, er sei wie ein Kind. "Er kann gut kommunizieren, aber manchmal wirkt er wie ein Sieben- und manchmal wie ein Zwölfjähriger." Viktor kann sich nicht um sich selbst kümmern und muss gepflegt werden. Aufgrund seiner infantilen Zerebralparese braucht er ständige Betreuung. Ohne Rollstuhl kann er sich in der Wohnung nur wenige Schritte fortbewegen.

Artur lernte seinen Adoptivsohn in St. Petersburg kennen, als er ehrenamtlich als Videograf für eine Veranstaltung im Waisenhaus tätig war, in dem Viktor lebte. Der Junge war damals zwölf Jahre alt. Im Laufe der zehntägigen Veranstaltung entwickelte sich zwischen Viktor und Artur eine enge Bindung. "Als die Zeit kam, Abschied zu nehmen, weinte Viktor bitter", erinnert sich Artur.

Von St. Petersburg nach Bayern

Doch es wurde kein Abschied. Artur entschied sich, Viktor auf freiwilliger Basis zu betreuen, dann wurde er vorübergehend sein Pflegevater, bis er ihn schließlich im Jahr 2014 adoptierte. Zu dem Zeitpunkt lebte Artur bei seiner Freundin Valentina. Beide trennten sich 2018 und einige Jahre später verliebte sich Artur in Rudolf.

Viktor habe Rudolf "herzlich aufgenommen", erzählt Artur der DW, und die drei begannen zusammenzuleben. Im Jahr 2022 erreichte die Homophobie in Russland einen neuen Höhepunkt, als die "LGBT-Bewegung", wie sie von den russischen Parlamentariern genannt wird, als "extremistisch" eingestuft wurde. Als Russland dann noch den Angriffskrieg gegen die gesamte Ukraine begann und jeden verfolgte, der sich dagegen aussprach, packte die Familie im August 2022 ihre Sachen und verließ Russland. Ihr Weg führte über die Türkei nach Deutschland, wo alle drei Asyl beantragten.

Das Warten auf einen Bescheid der Behörden war nicht einfach, erinnert sich Artur. Wenige Tage nach Ankunft im Flüchtlingslager wurden sie ausgeraubt, zudem wurden sie wochenlang von homophoben Flüchtlingen schikaniert.

Artur Maksimov und Rudolf Alekseev sowie Viktor Sudakov (vor ihnen sitzend) am Tag der Eheschließung von Artur und Rudolf
Am Tag der Eheschließung von Artur Maksimov und Rudolf AlekseevBild: privat

Doch sie begannen, sich in Bayern ein neues Leben aufzubauen. Artur und Rudolf heirateten, und 2023 bestätigte ein Gericht, dass Viktor eine Betreuung braucht. So bekamen Artur und Rudolf offiziell die Vormundschaft für ihn in Deutschland zugesprochen.

Droht Viktor die Abschiebung?

Im März 2025 schien zunächst alles endlich zum Guten gewendet. Nach zwei Jahren Wartezeit erhielten Artur und Rudolf den Flüchtlingsstatus. Doch nur wenige Tage später, erzählt Artur, sei der Bescheid gekommen, dass Viktors Asylantrag in Deutschland abgelehnt ist.

In einer schriftlichen Begründung erläutert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Standpunkt, wonach Viktor in seiner Heimat keine Gefahr droht und er daher keinen Schutz in Deutschland benötigt. "Es droht dem Antragsteller auch keine individuelle Gefahr für Leib oder Leben, die zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen würde", heißt es in dem Bescheid.

Obwohl das BAMF eine Abschiebung von Viktor für unerwünscht hält, um die Familie nicht zu trennen, schließt es eine Abschiebung doch auch nicht aus. "Eine Abschiebung ist unerwünscht, aber dennoch möglich. Das ist absurd, man kann ihn nur zusammen mit uns abschieben", sagt Artur besorgt.

Folgen der Ablehnung des Asylantrags

Ein Anwalt des Berliner Vereins Quarteera, einer Organisation russischsprachiger Lesben, Schwuler, Bisexueller und Transpersonen, sagt im DW-Gespräch, die Ablehnung von Viktors Asylantrag sei nicht überraschend. Es handele sich in jedem der drei Fälle um rechtlich unterschiedliche Entscheidungen. "Nur bei minderjährigen Kindern gilt der Status der Eltern automatisch auch für die Kinder", so der Anwalt, der ungenannt bleiben möchte.

Nach Ansicht von Juristen haben die Mitarbeiter des BAMF bei der Prüfung von Viktors Fall nicht berücksichtigt, dass er nicht selbstständig leben kann und Teil einer Familie ist, die als gleichgeschlechtliches Paar aus Russland Schutz benötigt und somit die Voraussetzungen für Asyl erfüllt.

Ein Mann (Viktor Sudakov) reckt, vor dem nächtlichen Brandenburger Tor in Berlin stehend, die Arme in die Luft
Viktor Sudakov am Brandenburger Tor in BerlinBild: privat

Die Ablehnung von Viktors Antrag hat laut Artur bereits zu Problemen im Alltag geführt. So verweigerten ihm beispielsweise die Behörden im vergangenen Herbst aufgrund seines ungeklärten Asylstatus die Unterhaltszahlungen. Die Wiederaufnahme der Leistungen konnte nur mit Hilfe eines Anwalts erwirkt werden.

Trotz aller Schwierigkeiten sagen Artur und Rudolf, dass sie immer noch froh sind, dass Deutschland sie aufgenommen hat. "Wir sind glücklich, hier zu sein, und nicht in unserem Herkunftsland, das für uns lebensgefährlich geworden ist", betonen beide.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

Am 29. Januar verhandelt das Verwaltungsgericht Bayreuth die Beschwerde gegen die Entscheidung des BAMF, Viktor keinen Schutzstatus zuzuerkennen. Artur und Rudolf wollen gemeinsam mit Anwälten der Organisation Quarteera vor Gericht nachweisen, dass der Bescheid des BAMF rechtswidrig ist.

Beide haben jedoch wenig Hoffnung, dass das Gericht ihren Argumenten folgt. Anfang Dezember 2025 erhielten sie einen Bescheid des Bayreuther Gerichts, in dem ihnen die Beiordnung eines Anwalts verweigert wurde. In seiner Begründung schreibt der Richter, dass das angesetzte Verfahren keine Aussicht auf Erfolg habe. Der Richter macht zudem deutlich, dass laut dem angefochtenen Bescheid Viktor keine Abschiebung drohe.

Die Organisation Quarteera findet, man sollte vor Gericht die Gelegenheit nutzen, darauf aufmerksam zu machen, wie es um Vormundschaften in Russland steht. "Wir glauben, dass Viktor dort zu einem elenden Dasein verurteilt wäre, wahrscheinlich in eine geschlossene Einrichtung kommen und keine verantwortungsbewusste Betreuer haben würde", so der Anwalt.

"Ich kämpfe mit den Tränen"

Quarteera schließt nicht aus, dass das Gericht sich nicht zugunsten von Viktor entscheiden und die Ablehnung des Asylantrags bestätigen wird. In einem solchen Fall gäbe es aber dennoch Möglichkeiten, in Deutschland zu bleiben. "Ich gehe davon aus, dass er nicht abgeschoben wird, solange er hier in Deutschland seinen Betreuer hat. Da würde die Ausländerbehörde wahrscheinlich nichts machen. Er dürfte dann faktisch mit einer Duldung einfach hier bleiben", sagt der Anwalt von Quarteera.

Im äußersten Notfall, raten Juristen, kann die Härtefallkommission, die den Innenministerien der Bundesländer angegliedert ist, eingeschaltet werden. Stellt diese fest, dass der Antragsteller aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland benötigt, wird sie einen entsprechenden Antrag bei den Behörden einreichen.

Artur Maksimov sagt, er fürchte sich sehr vor einer endgültigen Ablehnung des Asylantrags seines Sohnes. "Ich kämpfe mit den Tränen", sagt er im DW-Gespräch und betont: "Wie soll ich es ihm nur sagen? Ich kann es nicht. Aber er spürt trotzdem, dass etwas Schlimmes im Gange ist."

Adaption aus dem Russischen: Markian Ostaptschuk