„Die Bürger Tschetscheniens werden der Rechte und Freiheiten beraubt
20. März 2003Moskau, 20.3.2003, NOWAJA GASETA, russ., Anna Politkowskaja, Kommentatorin der "Nowaja Gaseta", aus Tschetschenien
(...) Der ganze Streit entbrannte natürlich um den Wortlaut der Verfassung. Dieser ist verblüffend. Das Wesen des Entwurfes besteht natürlich darin, dass Tschetschenien ewig zu Russland gehören wird.
Das bedeutet, dass am 23. März eigentlich eine Volksabstimmung über den politischen Status Tschetscheniens stattfinden wird: "Unabhängigkeit" oder "wir mit Russland". (...) Man muss verstehen, dass alle Bewegungen Richtung Souveränität nach der "Volksabstimmung" mit aller Schärfe des Grundgesetzes verfolgt werden. Kein internationaler Gerichtshof wird dann Präsident Maschadow noch helfen können. Alles deutet jedoch darauf hin, dass auch Maschadow sich nicht damit abfinden wird. Heißt das Krieg als Folge des demokratischsten Procedere, das die Menschheit erfunden hat?
Wir wollen jedoch kein Schreckgespenst sein, da ein Kompromiss doch eine edle Sache ist. Wird das Volk Tschetscheniens vielleicht als Gegenleistung für den Verzicht auf das Recht des Volkes auf Selbstbestimmung etwas Besonderes erhalten – den Schutz aller übrigen Freiheiten?
Es sieht so aus, als ob das auch nicht vorgesehen wäre. Wie der Leiter der Beratungsstelle des Rechtsschutzzentrums "Memorial", Dokka Izlajew, behauptet, "widerspricht der Entwurf der Verfassung der Russischen Föderation, föderalen Gesetzen, internationalen Verträgen, die von Russland ratifiziert wurden. Diese Widersprüche sind ein Ergebnis der ernsten Schmälerung der Rechte und Freiheiten der Bürger, die in der Tschetschenischen Republik leben". Der Wortlaut verleiht Gesetzeskraft dem, was jetzt vorhanden ist: die Tschetschenen sind ein Volk mit eingeschränkten Rechten im Vergleich zu anderen Völkern, die in unserem Land leben. Das Gerede über "eine breite Autonomie" unter Bedingungen wie in einem Gefängnis sind natürlich hypothetisch gesehen reizend vom wissenschaftlichen Standpunkt her. Jedoch nicht vom praktischen.
Den in Tschetschenien lebenden Menschen wird zum Beispiel der Schutz ihrer Rechte lediglich durch die lokalen Rechtsschutzorgane garantiert. Jedoch nicht durch die föderalen! Und sie werden geschützt vor nicht föderalen Rechtsbrechern! Das heißt, egal was danach gegen die Bürger Tschetscheniens ergriffen wird, die föderalen Machtorgane werden immer unschuldig sein. Im Klartext bedeutet das Folgendes: Budanow (russischer Offizier, der wegen Ermordung einer Tschetschenin strafrechtlich verfolgt wird – MD) wird als Vertreter der föderalen Macht (wie jeder andere Militärangehörige, der ein Verbrechen begangen hat) nie eines Verbrechens beschuldigt werden, wenn dieses gegen einen Bürger Tschetscheniens begangen wurde. An einen Angehöriger der föderalen Macht ist auch derzeit praktisch nicht heranzukommen. Nach dem 23. März wird er in Tschetschenien zu einer Person werden, die juristisch unantastbar ist.
Das gleiche gilt auch für die Verantwortung der föderalen Strukturen zum Beispiel für die Erstattung des Schadens, "der durch gesetzwidriges Vorgehen der Organe der Staatsmacht entstanden ist". Das heißt durch Krieg, Bombardements, Beschuss, Marodieren durch Militärangehörige des Verteidigungsministeriums, des Innenministeriums, des Justizministeriums, des Föderalen Sicherheitsdienstes usw. Heutzutage ist das das größte Problem in Tschetschenien. Der Verfassungsentwurf sieht keine Verantwortung für die Leistung einer Entschädigung für den Schaden vor, den föderale Stellen verursachen.
Entschädigungen können lediglich eine Geste des Wohlwollens sein, jedoch nicht per Gericht beschlossen werden. Und das ist eine prinzipielle Sache. Sollte das Wohlwollen des Präsidenten für jemanden nicht ausreichen, so wird er nichts erreichen. So will es die neue Verfassung.
Ein weiteres Beispiel ist die sprachliche Diskriminierung. Die tschetschenische Sprache ist nicht als erste oder wichtigste Sprache vorgesehen. Dokka Izlajew bezeichnet das als "Politik, die den Anstandsrahmen sprengt". Eine treffende Bezeichnung. In keiner weiteren Republik Russlands gibt es das.
Urteilen Sie doch selbst. "Sprache des zwischennationalen Verkehrs und des offiziellen Schriftverkehrs in der Tschetschenischen Republik ist Russisch" (Artikel 10). Kein Wort über die tschetschenische Sprache. "Die Gerichtsverhandlungen werden in der Tschetschenischen Republik in Russisch abgehalten" (Artikel 99). Und erneut kein Wort über die tschetschenische Sprache. Dabei fordern sowohl die Verfassung der Russischen Föderation als auch die Strafprozessordnung und die Zivilprozessordnung Russlands ein anderes, einen respektvollen Umgang mit der nationalen Sprache.
Aber die Sprache und die Entschädigungen sind noch gar nichts im Vergleich damit, welche Menschenrechte und –freiheiten ganz einfach herausgenommen – "vergessen" – wurden. Hier sind sie, und es sind eben die Rechte und Freiheiten, die entsprechend der russischen Verfassung keinesfalls eingeschränkt werden dürfen:
- das Recht auf Leben;
- das Verbot von Folter und des Umgangs, der die Würde des Menschen verletzt;
- Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit;
- Recht auf Wohnraum...
"Die Tatsache, dass diese Rechte und Freiheiten nicht in den Entwurf der Verfassung der Tschetschenischen Republik aufgenommen wurden, widerspiegelt natürlich die reale Sachlage auf dem Gebiet der Einhaltung der Menschenrechte in der Republik, wo die Bürger der Rechte und Freiheiten beraubt sind, die gemäß der russischen Verfassung unter keinen Umständen eingeschränkt werden dürfen."
Der Entwurf verankert eine für das föderale Zentrum prinzipielle Sache: diejenigen, die in Tschetschenien leben, sind so eine Art minderwertige Bürger Russlands, da sich die Verfassung der Russischen Föderation in ihrem wichtigsten Teil – dem Schutz der Rechte und Freiheiten – auf sie nicht bezieht. Dabei verliert das Volk Tschetscheniens – ebenfalls eine Verletzung der föderalen Verfassung – auch das Recht, sich an internationale Organe zum Schutz der Menschenrechte und -freiheiten zu wenden.
Wenn das kein "historischer Augenblick ist - die erste Volksabstimmung", wovon am 17. und 18. März der Präsident Russlands sprach. (...) (lr)