1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Die Corona-Tracker: Mit Standortdaten gegen die Pandemie

Christopher Nehring
24. März 2020

Gesundheitsbehörden sollten Funkdaten von Telefonanbietern erhalten, um so zum Beispiel Bewegungsprofile erstellen zu können. Ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sagen nicht nur Kritiker.

https://p.dw.com/p/3ZxSS
Symbolbild | Businessfrau hält Smartphone
Bild: picture-alliance/dpa/PhotoAlto

"Alle Maßnahmen der Datenverarbeitung müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein. Bisher fehlt jeder Nachweis, dass die individuellen Standortdaten der Mobilfunkanbieter einen Beitrag leisten könnten, Kontaktpersonen zu ermitteln." Mit diesem Tweet kommentierte der oberste Datenschützer Deutschlands, Ulrich Kelber, am Sonntag die von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz. "Infektionsschutzgesetz" klingt harmlos, doch die Änderungen bergen einigen Sprengstoff.

Handy-Tracking

Jede Krise ist ein Katalysator. Auf große Herausforderungen wie die Corona-Pandemie müssen Entscheidungsträger schnell Antworten finden. Bereits Anfang März diskutierte das deutsche Robert-Koch-Institut die Möglichkeit, per Handy-Tracking Bewegungsprofile von Corona-Infizierten zu erstellen. Dies soll nicht nur Aufschluss über die Verbreitung des Virus geben, sondern auch mögliche Kontaktpersonen aufspüren, warnen und so zur Eindämmung beitragen. In Asien, insbesondere in China, greifen Gesundheitsbehörden schon länger auf dieses Mittel zurück.

Vergangene Woche übermittelte die Deutsche Telekom erstmals fünf Gigabyte Telefondaten an die Forscher vom Robert-Koch-Institut. Und auch mit dem Mobilfunkbetreiber Telefonica führen die Forscher derzeit Verhandlungen über Datenlieferungen. Nach geltenden Datenschutzbestimmungen dürfen die Tracking-Daten nur auf freiwilliger Basis, nur anonymisiert und zu nicht-kommerziellen Zwecken an das Koch-Institut übergeben werden. Alles andere sei weder verhältnis- noch rechtmäßig. Ob jedoch die freiwilligen, anonymen Gruppen-Daten überhaupt für den Kampf mit dem Virus brauchbar sind, bezweifelt auch der Berliner Richter Ulf Buermeyer.

Bewegungsprofile und Spy-Apps

Nicht überall spielen Datenschutzbedenken eine ebenso große Rolle wie in Deutschland. Der britische National Health Service NHS plant ebenfalls ein zentrales Auswerten von Handydaten. In Österreich wurde der größte Mobilfunkanbieter A1 dazu verpflichtet, die Daten seiner über fünf Millionen Nutzer zur Verfügung zu stellen. Dabei seien jedoch keine Bewegungsprofile für einzelne Nutzer, sondern nur für größere Gruppen möglich. Und auch die Internet-Riesen Google und Facebook verhandeln angeblich bereits mit der US-Regierung über die Herausgabe von Nutzerdaten.

Noch einen Schritt weiter ging Israel: Der kleine Staat erklärte letzte Woche, seinen Inlandsgeheimdienst Shin Bet mit dem Handy-Tracking von Infizierten beauftragen zu wollen. Dort, so die Argumentation, seien die notwendigen Ressourcen und Erfahrungen ohnehin vorhanden. Zwar schob das höchste israelische Gericht diesem Vorgehen vorerst einen Riegel vor, dieser könnte jedoch durch die Erklärung einer vollständigen Ausgangssperre oder der Einrichtung einer speziellen parlamentarischen Kontrolle für das Corona-Tracking wieder überwunden werden.

Für weitere Schlagzeilen aus Israel sorgte die berühmt-berüchtigte Cyber-Security Firma NSO-Group. Nach amerikanischen Presseberichten hat sie eine App entwickelt, die angeblich die Corona-Ausbreitung anhand von Handydaten nachvollziehen und einzelne Nutzer warnen könne. Die NSO-Group, die in der Vergangenheit mit Spy-Apps, die Whatsapp-Sicherheitslücken ausnutzen, auf sich aufmerksam machte, hat die App angeblich bereits Gesundheitsbehörden verschiedener Staaten angeboten.

Gesundheitspolitik und Massenüberwachung - worum geht es in der "Tracking-Debatte"?

Schon heute hat die Corona-Pandemie historische Ausmaße. Dabei ist sie auch die erste globale Krankheit, die digital bekämpft wird. Während digitale Werkzeuge wie Telemedizin und online Portale unumstritten sind, weckt das Handy-Tracking Erinnerungen an die Debatten über digitale Massenüberwachung. Wer hätte nach den Enthüllungen Edward Snowdens daran gedacht, dass es eine weltweite Pandemie sein würde, die Nutzen und Risiko digitaler Technologie mit solcher Wucht zum Vorschein bringen würde? Sollen persönliche (Handy-)Daten gesammelt werden, um Infizierte und Kontaktpersonen aufzuspüren? Bislang schien dieses Dilemma nur Polizei und Geheimdienste zu betreffen. Dann kam Corona und zeigte, dass digitale Überwachung im Gesundheitsbereich vielleicht Leben retten könnte.

In der Debatte um Handy-Tracking in der Corona-Krise geht es also um eine Kernfrage der Demokratie: Die Balance von Sicherheit und Freiheit. Verschiedene Länder haben den Ausgleich von Datenschutz und Sicherheitsvorkehrungen unterschiedlich gelöst. In Israel, wo Geheimdienste und Überwachung vor allem als Schutz wahrgenommen werden, gibt es wesentlich geringere Hemmschwellen, um Handy-Tracking zur Corona-Bekämpfung einzusetzen. In Deutschland hingegen musste Gesundheitsminister Spahn den umstrittenen Passus vorerst wieder aus dem Gesetz streichen. Die Gesundheitsbehörden erhalten vorerst keine geheimdienstlichen Befugnisse. Stattdessen verweist das neue Infektionsschutzgesetz auf weitere Beratungen über die zukünftige Nutzung von Handy-Tracking.