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Entwurf für Verfassungscharta über Menschen- und Minderheitenrechte in Serbien und Montenegro verabschiedet

26. Februar 2003

– Dieses letzte Dokument muss von den Parlamenten bestätigt werden, bevor die neue Staatengemeinschaft konstituiert werden kann

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Belgrad, 24.2.2003, BETA, serb.

Die Verfassungskommission hat heute (24.2.) den Entwurf für die Verfassungscharta über Menschen-, Minderheitenrechte und Freiheiten verabschiedet. Der Entwurf wird nun dem serbischen und dem montenegrinischen Parlament vorgelegt und muss von diesen noch verabschiedet werden.

Einer der Ko-Vorsitzenden der Kommission, Zoran Zizic, sagte der Presse, erwartungsgemäß müsste die Verfassungscharta bis Ende dieser, spätestens Anfang kommender Woche verabschiedet werden. Kommissionsmitglied Miodrag Vukovic sagte, das heute verabschiedete Dokument sei "ein Katalog der Menschenrechte und Freiheiten". Darin sind ferner die Zuständigkeiten für den Schutz dieser Rechte und Freiheiten definiert. Vukovic betonte, die Mitglieder der Staatengemeinschaft sicherten, garantierten, schützten und förderten die Rechte und Freiheiten der Bürger. Ferner sei diese Charta auf den bisherigen Dokumenten von Serbien und Montenegro aufgebaut. Vukovic zufolge hat die Kommission beschlossen, dass in der Verfassungscharta der Begriff "nationale Gemeinschaft" benutzt wird. Allerdings ist den Mitgliedern der Staatengemeinschaft vorbehalten, in Dokumenten auch andere Begriffe zu benutzen – wie Minderheit, ethnische Gemeinschaft und so weiter.

Nach Einschätzung des Kommissionsmitgliedes Zoran Lutovac ist die Verfassungscharta "ausnehmend liberal" und bietet die Grundlage dafür, durch weitere Gesetze - aber auch durch Regierungspolitik - zusätzlich den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte zu reglementieren. "Mit der Verfassungscharta unterstreichen wir den Wunsch, dass wir den Weg der europäischen Integration einschlagen möchten, indem wir die Menschenrechte achten und garantieren", sagte Lutovac.

Die Verfassungskommission hat acht Monate an dem Textentwurf für die Verfassungscharta über Menschen- und Minderheitenrechte gearbeitet. Nachdem nun der Entwurf verabschiedet ist, ist damit auch ihre Tätigkeit beendet. Die Verfassungscharta über Menschen- und Minderheitenrechte ist das letzte Dokument, das noch von den beiden Parlamenten verabschiedet werden muss, damit die neue Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro konstituiert werden kann. (md)