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Politik

EU stuft Atomkraft und Erdgas als nachhaltig ein

2. Februar 2022

Gut 35 Jahre nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl hat die EU-Kommission ein Öko-Label für Kernenergie und Erdgas beschlossen. Unter bestimmten Kriterien ist Atomkraft gut fürs Klima, meint Brüssel.

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Frankreich I AKW in Cattenom
Das französische AKW Cattenom an der Grenze zu Deutschland: Frankreich hatte durchgesetzt, dass Atomkraft in die Taxonomie aufgenommen wirdBild: Pierre Heckler/PHOTOPQR/LE REPUBLICAIN LORRAIN/picture alliance

Die Europäische Kommission hat ein "Klima-Siegel" für Atomenergie und Erdgas beschlossen. Beide werden in die sogenannte Taxonomie-Verordnung aufgenommen, mit der Milliarden-Investitionen in "grüne" Energien angekurbelt werden sollen, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness sagte, dies biete "eine echte Lösung" für das Ziel der EU, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden.

Dafür sind nach Angaben der Kommission jährliche Investitionen von 350 Milliarden Euro nötig. Die Taxonomie soll einen Anreiz für private Investoren bieten. Kritiker monieren, dass mit Atom und Gas die Taxonomie an Glaubwürdigkeit verliert und am Ende von Investoren am Kapitalmarkt nicht akzeptiert werden könnte.

Deutschland | Atommülllager Gorleben
Atomares Zwischenlager Gorleben: Die Endlagerung von hoch radioaktivem Atommüll ist ein immenses ProblemBild: Sina Schuldt/dpa/picture alliance

Frankreich ist zu rund 70 Prozent abhängig von Atomstrom und hatte durchgesetzt, Kernenergie in die Taxonomie aufzunehmen, was vor allem Deutschland kritisiert. Vor allem die Grünen in der Ampel-Koalition in Berlin hatten erfolglos gegen das "Klima-Siegel" für Atomkraft protestiert.

Die Bundesregierung setzte sich aber für Gas als sogenannte Brückentechnologie ein. Deutschland ist zum Ausstieg aus der Kohle und zum Übergang auf Öko-Energieträger wie Sonne und Windkraft auf Gas angewiesen. Bei Umweltschützern war diese Haltung auf scharfe Kritik gestoßen.

Österreich kündigt Klage an

Theoretisch können die Mitgliedstaaten oder das Europaparlament das geplante Inkrafttreten der neuen Regeln 2023 noch verhindern. Allerdings gilt dies wegen der hohen Hürden als schwierig: So müssten mindestens 20 Mitgliedstaaten dagegen stimmen oder aber eine absolute Mehrheit im Europaparlament.

Österreich kündigte an, gegen die sogenannte Taxonomie-Verordnung klagen zu wollen. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sagte, ihr Ministerium werde in den kommenden Wochen "alle rechtlichen Schritte vorbereiten" und bei einem Inkrafttreten des Kommissionsbeschlusses beim Europäischen Gerichtshof "mit einer Nichtigkeitsklage dagegen vorgehen". Der Beschluss der EU-Kommission komme einem "Greenwashing für Atom und Erdgas" gleich.
 

Konkret sollen beispielsweise Gaskraftwerke in diesem Jahrzehnt als "grün" gelten, wenn sie ein CO2-Emissionslimit von 270 Gramm je Kilowattstunde nicht überschreiten. Dies ist auch möglich, wenn sie über einen Zeitraum von 20 Jahren bestimmte Werte nicht überschreiten. Damit können auch Gaskraftwerke als nachhaltig gelten, die erst später auf klimafreundlichere Produktionsweisen umstellen oder später nur noch teilweise genutzt werden. Sie sind verpflichtet, bis 2035 auf CO2-ärmere Produktionsweisen umzustellen.

Neue Atomkraftwerke müssen für ein Öko-Label eine Baugenehmigung vor 2045 bekommen. Außerdem müssen die Länder, in denen sie entstehen, bis 2050 einen Plan und die finanziellen Mittel haben, radioaktive Abfälle sicher zu entsorgen.

uh/qu (dpa, afp, rtr)