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Maas: Mehrfach-Ehen nicht anerkennen

14. Juni 2016

Recht vor Tradition: Nach diesem Grundsatz will der Bundesjustizminister gegen islamische Polygamie-Fälle vorgehen. Viele Flüchtlinge haben mehrere Frauen. Die deutschen Behörden drücken oft beide Augen zu.

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Eine Männerhand, von zwei Frauenhänden gehalten (Symbolbild: picture-alliance/maxppp/M. Menou)
Bild: picture-alliance/maxppp/M. Menou

Bundesjustizminister Heiko Maas will islamischen Mehrfach-Ehen in Deutschland die Anerkennung verweigern. "Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen", sagte Maas der "Bild"-Zeitung.

Nach Angaben eines Sprechers sieht das Justizministerium jedoch keinen akuten Handlungsbedarf, neue Gesetze zu verabschieden. Die juristischen Regelungen seien eindeutig: Polygamie, also eine Eheschließung mit mehr als einer Person, ist in Deutschland verboten. Beim Familiennachzug für Flüchtlinge sei es demnach nur erlaubt, eine Ehefrau nachzuholen, so der Sprecher.

Vier Frauen - ein Mann

In der Praxis würden polygame Familienverhältnisse bei Migranten aus muslimischen Ländern allerdings oft stillschweigend toleriert - die Behörden drückten einfach beide Augen zu, schreibt die "Bild"-Zeitung. In manchen muslimisch geprägten Ländern dürfen Männer unter bestimmten Umständen bis zu vier Ehefrauen heiraten.

Maas kündigte in dem Boulevardblatt außerdem an, die Forderung nach einem gesetzlichen Vorgehen gegen Kinder-Ehen zu prüfen. "Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind", sagte er. Zu deren Schutz war unter anderem aus den Bundesländern die Forderung erhoben worden, das Mindestalter für eine Heirat von 16 auf 18 Jahre anzuheben.

Als Kinder verheiratet

Hintergrund sind Fälle unter Flüchtlingen, die als Minderjährige untereinander oder mit Erwachsenen verheiratet wurden. Bei Ehen von Minderjährigen, die im Ausland geschlossen wurden, wird laut Justizministerium bisher im Einzelfall geprüft, ob sie anerkannt werden. Auch nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg können derartige Ehen in Deutschland als wirksam gelten. In dem Prozess ging es um eine Heirat nach syrischem Recht. Bei der Ankunft in Deutschland war das Mädchen 14, ihr Mann 20 Jahre alt.

jj/as (dpa, afp, epd)