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Neue Corona-Regeln in Kraft

1. Oktober 2022

Mit dem Monatswechsel gelten in Deutschland die neuen Corona-Vorgaben. So gibt es bundesweit strengere Regeln für das Tragen von Masken in Fernzügen. Im Regional- und Nahverkehr haben dagegen die Länder das letzte Wort.

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München Bahn Maskenpflicht
Im bayerischen öffentlichen Nahverkehr reicht auch künftig eine OP-Maske Bild: Frank Hoermann/SVEN SIMON/picture alliance

Reichte bislang noch eine OP-Maske, so gilt nun bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Fernverkehr. Im Regionalverkehr entscheiden die Bundesländer selbst. Deren Gesundheitsminister hatten sich aber dafür ausgesprochen, an der geltenden Maskenpflicht in Bussen und Bahnen festzuhalten. In Flugzeugen fällt die Maske dagegen ab jetzt weg. Bundesweit müssen außerdem FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen getragen werden. Beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird außerdem ein negativer Corona-Test verlangt. Beschäftigte müssen sich mehrmals pro Woche testen lassen.

Spielraum für weitere Verschärfung der Maßnahmen 

Die Neuregelungen hatten Bund und Länder über eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, ansonsten wären die restlichen Corona-Regeln im September ausgelaufen. Festgelegt ist darin außerdem, dass die Bundesländer in Eigenregie noch schärfere Maßnahmen verordnen können, wie etwa Maskenpflichten in Geschäften und Restaurants oder Tests in Schulen und Kitas. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen - aber nur ab Klasse fünf und soweit es zur Aufrechterhaltung "eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich" ist. In dem Gesetzentwurf war zunächst die Regelung enthalten, dass Schulkinder bei Verdacht oder tatsächlicher Infektion einen negativen Test vorlegen müssen, um wieder zur Schule gehen zu können. Nach massiver Kritik aus den Ländern sagte der Bund eine Streichung zu.

Coronavirus – Unterricht in einer Schulklasse
Nur noch ältere Schüler können zum Tragen einer Maske verpflichtet werdenBild: Matthias Balk/dpa/picture alliance

Weitere Vorgaben, wie etwa Besucherobergrenzen für Veranstaltungen, Abstandsvorgaben im öffentlichen Raum oder Masken auch draußen, wenn Abstände nicht möglich sind, können die Bundesländer ebenfalls machen. Allerdings muss dafür per Landtagsbeschluss zunächst festgestellt werden, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche besteht.

Laut dem neuen ZDF-"Politbarometer" halten 71 Prozent der Befragten den Corona-Maßnahmenkatalog für angemessen. 19 Prozent denken demnach, die Regeln seien übertrieben, neun Prozent wünschen sich schärfere Vorgaben.

bri/qu (dpa, afp)