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Putin will Bürgern der ehemaligen Sowjetunion Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft erleichtern

24. September 2003

– Gesetzentwurf eingebracht

https://p.dw.com/p/46WC

Moskau, 24.9.2003, INTERFAX, russ.

Der Präsident Russlands Wladimir Putin hat der Staatsduma mit dem Vermerk "Dringend" den Entwurf des föderalen Gesetzes "Über Änderungen und Ergänzungen am föderalen Gesetz ‚Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation‘" zur Erörterung vorgelegt. Das teilte der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, einzelnen Kategorien von Personen, vor allem den Bürgern der ehemaligen UdSSR, die in den Staaten lebten oder leben, die zur ehemaligen UdSSR gehörten, den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zu erleichtern. Um die gültigen Bestimmungen zu liberalisieren sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bürger der ehemaligen UdSSR, die auf dem Territorium der RSFSR geboren wurden, die russische Staatsbürgerschaft nicht gemäß den allgemeinen Bestimmungen, sondern auf vereinfachtem Weg erwerben können, ohne die Bedingung einzuhalten, eine gewisse Zeit im Land gelebt zu haben, die Artikel 13 Punkt "a" des föderalen Gesetzes vorsieht.

Gleichzeitig soll eine Übergangsfrist festgelegt werden, im Laufe der ehemalige Bürger der UdSSR, die in die Russischen Föderation aus Staaten gekommen sind, die zur UdSSR gehörten, an ihrem Wohnort in der Russischen Föderation am 1. Juli 2002 registriert waren oder eine Genehmigung für eine vorübergehende Aufenthalt in der Russischen Föderation bekommen haben, die russische Staatsbürgerschaft auf vereinfachtem Wege erhalten können, ohne eine gewisse Zeit im Land gelebt zu haben, ohne eine Quelle ihrer Existenzmittel nachzuweisen, ohne die russische Sprache zu beherrschen und ohne eine Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen, wenn sie bis zum 1. Januar 2006 ihre Absicht bekunden, die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zu erwerben.

Im vereinfachten Verfahren soll die russische Staatsbürgerschaft ferner Personen gewährt werden, die in der Russischen Föderation leben, mindestens drei Jahre lang mit Bürgern der Russischen Föderation verheiratet sind oder arbeitsunfähig sind und volljährige, arbeitsfähige Kinder, Bürger der Russischen Föderation, haben.

Um Bedingungen für die Einwanderung qualifizierter Fachleute nach Russland zu schaffen ist der vereinfachte Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft auch für Personen vorgesehen, die Fach- oder Hochschulen in der Russischen Föderation absolviert haben und Bürger von Staaten sind, die der ehemaligen UdSSR angehörten. Maximal vereinfacht werden soll der Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft für Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges, darunter Veteranen der Arbeitsfront. (...) (lr)