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Politik

Wenn Polizisten das Recht brechen

27. Juli 2019

Auch Polizeibeamte sind Menschen. Und Menschen machen Fehler. Allerdings können Fehler durch die Staatsgewalt besonders fatal sein. Eine Studie liefert nun dazu Zahlen. Und einen bedrückenden Blick auf den Rechtsstaat.

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Deutschland Symbolbild Polizei
Bild: imago-images/M. Brandhuber

Der Fall könnte exemplarisch sein, schreibt das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel": Ein Mann wird bei der Festnahme in einer Flüchtlingsunterkunft erschossen, er war auf den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner sechsjährigen Tochter losgegangen. "Messer, Messer", sei plötzlich gerufen worden - wenig später seien Schüsse gefallen, denen der aufgebrachte Vater zum Opfer gefallen sei. Das Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigten Polizeibeamten sei eingestellt worden. Nothilfe oder Notwehr, habe es geheißen. 

Dunkelfeld, Hellfeld

Dies könnte ein Beispiel für unrechtmäßige Polizeigewalt sein, die nach den Berichten im "Spiegel" und der ARD in Deutschland deutlich häufiger vorkommt als bisher bekannt. Demnach gebe es jährlich mindestens 12.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte - und damit deutlich mehr als angezeigt. Das hätten Forschungen an der Universität Bochum ergeben, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg für die ARD mitteilte.

Deutschland Tobias Singelnstein
Professor Tobias Singelnstein Bild: picture-alliance/dpa/K. Marquard/RUB

Die Hochrechnung basiere auf der bislang größten Untersuchung zur Polizeigewalt in Deutschland unter Leitung des Kriminologen Tobias Singelnstein an der Ruhruniversität Bochum. An der Befragung nahmen demnach mehr als 1000 Betroffene teil. "Nach unseren bisherigen Befunden kann man davon ausgehen, dass das Dunkelfeld mehr als fünfmal so groß ist wie das Hellfeld, das wir in der Statistik sehen", wird der Wissenschaftler durch die Medien zitiert.

Das Wort der Bürger gegen das der Beamten

Bislang seien in Deutschland pro Jahr mindestens 2000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte bekanntgeworden, die von den Staatsanwaltschaften bearbeitet werden. Strafrechtlich geahndet würden sie nur selten. Weniger als zwei Prozent der Fälle kämen vor Gericht, weniger als ein Prozent - also nicht einmal 20 Fälle - endeten mit einer Verurteilung, so der Professor für Kriminologie. Oft stehe das Wort der Bürger gegen das der Beamten.

Verantwortlich für die geringe Aufklärungsquote seien vor allem die Staatsanwaltschaften, die ihr Verhältnis zur Polizei nicht belasten wollten, so Singelnstein weiter. Außerdem gebe es in den Staatsanwaltschaften die Grundannahme, dass Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt in der Regel unberechtigt seien. Das führe dazu, dass man eher selten Anklage erhebe. Weitere Ergebnisse der Untersuchung sollen im September präsentiert werden. Im "Spiegel" zieht der Kriminologe aber jetzt schon eine Bilanz: "Eine echte Fehlerkultur ist in der deutschen Polizei immer noch nicht verankert."

ml/jj (epd, SPIEGEL)