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Politik

Muslimin darf nicht verschleiert Auto fahren

19. März 2018

Eine Eilklage der Frau gegen das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Der Antrag war nicht ausreichend begründet, urteilte das höchste deutsche Gericht.

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Symbolbild Frau mit Niqab am Steuer
Laut der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig: Vollverschleierung am SteuerBild: Imago/R. Kremming

Die Karlsruher Richter verwiesen die Muslimin, die derzeit den Führerschein macht, zunächst auf den Instanzenweg vor die Verwaltungsgerichte. Die Klägerin habe "nicht ansatzweise" begründet, inwieweit das Verhüllungsverbot ihre Glaubensfreiheit verletze, heißt es in dem Beschluss der Richter.

Freie Sicht dient dem Schutz anderer

Das Verhüllungsverbot habe den Zweck, die Identität von Autofahrern nach Verkehrsverstößen festzustellen und sie belangen zu können. Außerdem solle mit dem Verhüllungsverbot eine "ungehinderte Rundumsicht" gewährleistet werden, damit andere Verkehrsteilnehmer geschützt würden. Schließlich habe die Antragstellerin nicht klar erläutert, warum ihr ein schwerer Nachteil entsteht, wenn sie unverschleiert Auto fährt.

Alleinerziehende Mutter

Die Muslimin hatte argumentiert, dass das Verhüllungsverbot für Kraftfahrzeugführer ihre Religionsfreiheit verletze. Sie trage wegen ihres islamischen Glaubens seit sieben Jahren einen Gesichtsschleier, den sogenannten Nikab, und könne auch während der Autofahrt nicht darauf verzichten.

Wegen des Verhüllungsverbots sei es ihr aber nicht mehr möglich, die restlichen Fahrstunden zu nehmen und dann die praktische Fahrprüfung abzulegen. Als alleinerziehende und auf dem Land lebende Frau sei sie jedoch auf ein Auto angewiesen.

uh/as (afp, epd)