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Politik

Rückführung von Rohingya-Flüchtlingen

6. Juni 2018

Mehr als 700.000 Rohingya sind aus ihrer Heimat Myanmar ins benachbarte Bangladesch geflohen. Sie sollen zurückkehren dürfen. Die UN und die Regierung in Myanmar einigten sich auf eine entsprechende Erklärung.

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Bangladesch Myanmar - Grenzgebiet Rohingya - Flüchtlinge
Kinder in einem Rohingya-Flüchtlingscamp warten auf eine EssenslieferungBild: Getty Images/AFP/M. Uz Zaman

Die Vereinten Nationen (UN) und die Regierung in Myanmar setzen den Rahmen für eine Rückführung von Rohingya-Flüchtlingen. Sie unterzeichneten nach UN-Angaben eine Erklärung, wonach ein "Rahmenwerk der Zusammenarbeit" die Bedingungen für eine "freiwillige, sichere, würdige und nachhaltige" Rückführung der muslimischen Rohingya schaffen soll. Die Absichtserklärung sei ein "erster und notwendiger Schritt", erklärte UN-Koordinator Knut Ostby in Myanmars Hauptstadt Naypyidaw.

Nach den Angriffen von Rohingya-Milizen auf Polizei- und Armeeposten im vergangenen Jahr hatte die Armee Myanmars eine brutale Offensive gegen die gesamte Rohingya-Volksgruppe begonnen. Seit Ende August 2017 flohen über 700.000 Angehörige der muslimischen Gemeinschaft nach Bangladesch. Die UN und Menschenrechtler werfen dem Militär Myanmars ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Zunehmend ist auch von Völkermord die Rede. 

Kritiker: Bedingungen für sichere Rückkehr fehlen

Die nun unterschriebene Vereinbarung sieht vor, dass Mitarbeiter des UN-Flüchtlingshilfswerks und des UN-Entwicklungsprogramms Zugang zum westlichen Bundesstaat Rakhine bekommen sollen, von wo aus die Massenflucht stattfand. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt. 

Kritiker haben wiederholt deutlich gemacht, dass von einer sicheren und würdevollen Rückführung keine Rede sein könne, solange Myanmar den Rohingya die Staatsbürgerschaft verweigere. Im buddhistisch dominierten Myanmar werden die muslimischen Rohingya seit langem verfolgt und diskriminiert. Obwohl viele von ihnen seit Generationen im Land leben, sind sie nicht als ethnische Minderheit anerkannt.

cw/mak (epd, dpe, ape)