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Politik

Mekka nur mit Mundschutz

6. Juli 2020

Pilger aus dem Ausland dürfen gar nicht erst zur Hadsch-Wallfahrt nach Saudi-Arabien einreisen. Die Muslime aus der Golfmonarchie selbst unterliegen strengen Hygieneregeln - wegen des Corona-Risikos.

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Die Große Moschee in Mekka mit der Kaaba in der Mitte (Archivbild) (Foto: Getty Images/AFP)
Die Große Moschee in Mekka mit der Kaaba in der Mitte (Archivbild)Bild: Getty Images/AFP

Muslimische Pilger müssen bei der diesjährigen Wallfahrt Hadsch in Saudi-Arabien zur Eindämmung des Coronavirus einen Mundschutz tragen. Zusätzlich zur Maskenpflicht sollen Ordner zu großes Menschengedränge verhindern und dafür sorgen, dass die Gläubigen einen Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten. Das gelte bei Gebeten und religiösen Ritualen wie auch in Restaurants und Zelten, teilte das Zentrum für Seuchenprävention mit.

An der Pilgerfahrt nahmen 2019 fast 2,5 Millionen Menschen teil, darunter 1,8 Millionen aus dem Ausland. Wegen der Corona-Pandemie hat das Königreich ihre Zahl dieses Jahr drastisch auf wenige Tausend verringert. Teilnehmen dürfen nur Gläubige unter 65 Jahren, die sich bereits im Land befinden. Der Hadsch beginnt dieses Jahr voraussichtlich am 28. oder 29. Juli. Der genaue Termin hängt vom Erscheinen der Neumondsichel ab.

Wegen des Coronavirus gelten während der Wallfahrt weitere strikte Verhaltensregeln. So dürfen Pilger das würfelförmige Gebäude der Kaaba im Hof der Großen Moschee von Mekka nicht berühren, das sie zum Beginn ihrer Wallfahrt sieben Mal umrunden. Sie dürfen auch keine persönlichen Dinge wie Kleidung, Handtücher oder Mobiltelefone mit anderen Menschen teilen. Busse dürften nur mit halber Belegung fahren, heißt es im neuen Regelkatalog.

Mit mehr als 209.000 gemeldeten Infektionen und über 1900 Toten ist Saudi-Arabien im Vergleich zu anderen Ländern im arabischen Raum besonders stark von COVID-19 betroffen. Am Sonntag lag die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 3600. Dennoch hatte die Regierung die Ausgangsbeschränkungen zuletzt gelockert.

Der Hadsch gehört zu den sogenannten fünf Säulen des Islams. Jeder fromme Muslim, der gesund ist und es sich leisten kann, ist angehalten, mindestens einmal im Leben an der Pilgerfahrt teilzunehmen.

jj/AR (dpa, rtr)