Fifty-fifty
15. Mai 2009Die große Liebe, Schmetterlinge im Bauch, Glücksgefühle am Fließband - und plötzlich ist alles vorbei. Trennung, Scheidung, Rosenkrieg. Geht eine Ehe in die Brüche, stehen Paare oft auch vor einem materiellen Scherbenhaufen: Wer bekommt das Haus? Wer kriegt das Auto? Wer die Fonds? Selbst die Rentenansprüche müssen aufgeteilt werden. Wie viel Unterhalt muss ich zahlen? Muss ich überhaupt zahlen? Und was ist mit den Kindern?
Das sind Fragen, die sich jedes Jahr 200.000 Menschen in Deutschland stellen, die ihre Ehe als gescheitert ansehen und sich scheiden lassen.
Ein Wirrwarr an Zahlen, Rechten und Pflichten ist der ständige Begleiter während des Scheidungsmarathons. Schnell wird der Rechtsanwalt zur wichtigsten Bezugsperson.
Nun soll zumindest die Abwicklung der Vermögensfragen einfacher werden. Die Bundesregierung hat das Scheidungsrecht reformiert - genauer den "Zugewinnausgleich" - und damit die Rechte des weniger verdienenden Partners gestärkt. Zudem werden Manipulationen zu Lasten des Ehepartners erschwert.
Mit der Gesetzesnovelle würden die Schwachstellen des geltenden Rechts beseitigt, sagte Justizstaatssekretär Alfred Hartenbach von der SPD, nachdem das Gesetz am Donnerstag (14.05.2009) im Bundestag beschlossen wurde.
Die Hälfte des Gewinns, bitte!
Die meisten Ehepaare in Deutschland haben keinen Ehevertrag. Will das Paar die Scheidung, gilt der "Zugewinnausgleich". Das bedeutet: Jeder Partner bekommt die Hälfte des während der Ehedauer erwirtschafteten Vermögens.
Schulden, die ein Partner mit in die Ehe gebracht hat, wurden bisher nicht angerechnet. Das ändert sich jetzt. Ein Beispiel: Der Bräutigam hat vor der Hochzeit 30.000 Euro Schulden. Während der Ehe wächst sein Vermögen um 50.000 Euro, nach Abzug der Schulden bleibt also ein Plus von 20.000 Euro. Nach aktuellem Recht stehen dem Ehepartner im Scheidungsfall 10.000 Euro zu. Ab dem 1. September 2009, dann tritt die Gesetzesänderung in Kraft, zählt der volle Zugewinn in Höhe von 50.000 Euro. Der Partner bekommt also 25.000 Euro.
Bisher war es noch möglich, kurz bevor die Scheidung rechtskräftig wurde, das Geld einfach auszugeben, so konnte nur das geteilt werden, was auch da war. Nun hat die Regierung diesem Beiseiteschaffen des Vermögens einen Riegel vorgeschoben. Als Stichtag zur Vermögensberechnung gilt künftig der Tag des Scheidungsantrages, nicht mehr der Tag des Scheidungstermins.
Neue Unterhaltsregeln
Ein weiterer Streitpunkt neben der Vermögensaufteilung ist die Frage der Unterhaltspflicht. Im Rahmen der Reform des Versorgungsausgleichs müssen ab September auch die gesetzlichen und privaten Renten im Scheidungsfall zur Hälfte zwischen den Partnern aufgeteilt werden.
Die neuen Unterhaltsregelungen, die der "nachehelichen Eigenverantwortung" mehr Gewicht einräumen (§ 1579 BGB), sind schon seit dem vergangenem Jahr in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht eine flexiblere Regelung der Unterhaltszahlung. Konkret heißt das: Die finanzielle Unterstützung des finanzschwächeren Partners lässt sich einfacher kürzen und befristen, als noch zuvor.
Der lebenslange Unterhalt ist seit dieser Reform nicht mehr die Regel, sondern eher die Ausnahme. Sind in der Ehe Kinder geboren, so muss die Frau nach der Scheidung spätestens dann wieder - zumindest Teilzeit - arbeiten, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Spätestens nach dem letzten Grundschultag des jüngsten Kindes, muss die Mutter sich dann einen Vollzeitjob suchen.
Autor: Benjamin Wüst
Redaktion: Kay-Alexander Scholz